Zulassung

Aufnahmebestimmungen

  1. Die Zulassung richtet sich nach den gültigen kantonalen Bestimmungen. In die Tempus werden Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Oberstufe aufgenommen, welche die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben, nicht älter sind als 17 Jahre (bzw. 21 Jahre beim integrationsorientierten Angebot) oder nahtlos an die Volksschule in ein BVJ übertreten und aufgrund individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig sind eine Lehrstelle anzutreten.

  2. Die Anmeldung erfolgt mit Formular A durch die Eltern. Sie klären die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Formular B bei der aktuellen Klassenlehrperson der Oberstufe und geben mit dem Formular C Auskunft über die Lehrstellensuche. Die gesammelten Unterlagen (inkl. Zeugniskopien und Stellwerktest 8 & (allenfalls) 9) werden bei der jeweiligen Schulgemeinde eingereicht. Die Schulgemeinde erteilt mit Formular D die Kostengutsprache.

  3. Die angemeldeten Jugendlichen durchlaufen ein Aufnahmeverfahren. Sie werden zu Einstufungstests und zu einem persönlichen Gespräch aufgeboten.

  4. Anmeldungen werden vom 1. April bis 15. Mai entgegengenommen. Spätere Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen.

  5. Die angemeldeten Jugendlichen und ihre Eltern erhalten bis spätestens Ende Juni den schriftlichen Aufnahmeentscheid des Rektorats der Tempus mit der Zuteilung zu einem der Profile. Gegen diese Verfügung kann bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich Rekurs erhoben werden.

  6. Der Elternbeitrag für die Profile Schulische Weiterbildung, Gesundheit und Soziales, Technik, Gestaltung, Sprache und Integration beträgt CHF 2500.--, derjenige für das Betriebspraktikum CHF 500.--. Der Beitrag wird von den Schulgemeinden erhoben. Nähere Auskünfte erteilen die Schulsekretariate. Der Kanton Zürich und die Wohnortsgemeinde des/der Lernenden sowie die Schulgemeinde Küsnacht leisten namhafte Beiträge (ca. CHF 25‘000.- / pro Schüler/-in) an die Kosten des Schulbetriebs.

  7. Für Schulmaterial werden den Eltern zusätzlich CHF 400.-- (Betriebspraktisches BVJ CHF 200.--) in Rechnung gestellt. Zudem werden für externe Diplome, Projekte und Exkursionen weitere Elternbeiträge erhoben.

  8. Die Anmeldung verpflichtet zum regelmässigen und vollständigen Besuch des Schuljahres. Ein vorzeitiger Austritt kann nur im Einvernehmen mit dem Rektorat erfolgen.

  9. Bei einem vorzeitigen Austritt oder bei einem Ausschluss aus der Tempus wird der Elternbeitrag semesterweise geschuldet. Abmeldungen nach Zustellung des Aufnahmeentscheids können für die Eltern ebenfalls Kostenfolgen haben.

  10. Unentschuldigte Absenzen und Regelverstösse können zu einem Ausschluss führen.

  11. Rechtsgrundlagen für den Schulbetrieb der Tempus bilden das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14.01.18 (EG BBG) sowie dessen Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre vom 09.12.13, die Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung vom 30.04.14 (VFin BBG), sowie das Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr vom 05.03.15.

 

Hinweis:

Werden die Aufnahmekriterien nicht erfüllt, kann beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) ein Ausnahmegesuch gestellt werden.