Zulassung

Aufnahmebestimmungen

  1. Die Zulassung richtet sich nach den gültigen kantonalen Bestimmungen. In die Tempus werden Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Oberstufe aufgenommen, welche die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben und aufgrund individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig sind, eine Lehrstelle anzutreten. Weiter werden Personen zum schulischen, praktischen oder betrieblichen Angebot zugelassen, wenn der Eintritt spätestens im Schuljahr nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit erfolgt. Zum integrationsorientierten Angebot werden Personen zugelassen, die das 21. Altersjahr am 31. Juli des Eintrittsjahres noch nicht vollendet haben.

  2. Die Anmeldung erfolgt mit Formular A durch die Eltern. Sie klären die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Formular B bei der aktuellen Klassenlehrperson der Oberstufe und geben mit dem Formular C Auskunft über die Lehrstellensuche. Die gesammelten Unterlagen (inkl. Zeugniskopien und Stellwerktest 8 & 9 (falls vorhanden)  werden bei der jeweiligen Schulgemeinde/kostentragende Stelle eingereicht. Diese erteilt mit Formular D die Kostengutsprache.

  3. Die angemeldeten Jugendlichen durchlaufen ein Aufnahmeverfahren. Sie werden zu Einstufungstests und zu einem persönlichen Gespräch aufgeboten.

  4. Anmeldungen werden vom 1. April bis 15. Mai entgegengenommen. Spätere Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen.

  5. Die angemeldeten Jugendlichen und ihre Eltern erhalten bis spätestens Ende Juni den schriftlichen Aufnahmeentscheid des Rektorats der Tempus mit der Zuteilung zu einem der Profile. Gegen diese Verfügung kann bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich Rekurs erhoben werden.

  6. Die Schulkosten (Gemeindebeitrag, Elternbeitrag, Materialgeld) sind im Beitragsreglement der Tempus vom 01.08.24 geregelt. Der Elternbeitrag für die Profile "Schulische Weiterbildung", "Gesundheit und Soziales", "Technik", "Gestaltung", "Sprache und Integration" beträgt Fr. 2'500.--, derjenige für das Profil "Betriebspraktikum" Fr. 500.--. Dieser Betrag wird von den Schulgemeinden erhoben. Der Kanton Zürich und die Wohnortsgemeinde des/der Lernenden sowie die Schulgemeinde Küsnacht leisten namhafte Beiträge an die Kosten des Schulbetriebs.

  7. Für Schulmaterial werden den Eltern zusätzlich CHF 400.-- (Betriebspraktisches BVJ CHF 200.--) in Rechnung gestellt. Zusätzlich können für externe Diplome, Projekte und Exkursionen weitere Beiträge erhoben werden.

  8. Die Anmeldung verpflichtet zum regelmässigen und vollständigen Besuch des Schuljahres. Ein vorzeitiger Austritt kann nur im Einvernehmen mit dem Rektorat erfolgen.

  9. Bei einem vorzeitigen Austritt oder bei einem Ausschluss aus der Tempus wird der Elternbeitrag semesterweise geschuldet. Abmeldungen nach Zustellung des Aufnahmeentscheids können für die Eltern ebenfalls Kostenfolgen haben.

  10. Unentschuldigte Absenzen und Regelverstösse können zu einem Ausschluss führen.

  11. Rechtsgrundlagen für den Schulbetrieb der Tempus sind das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) vom 14.01.08, die kantonale Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre (ZABV) vom 13.05.24, die Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG) vom 30.04.14, das Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr vom 05.03.15 sowie das Beitragsreglement Tempus der Schule Küsnacht vom 01.08.24.


Hinweis:

Werden die Aufnahmekriterien nicht erfüllt, kann beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) ein Ausnahmegesuch gestellt werden.